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Identitätsdiebstahl bei Lovoo – Rechte, Anzeige & juristische Hilfe

Was ist Identitätsdiebstahl bei Lovoo und warum betrifft er immer mehr Menschen?

Der Identitätsdiebstahl bei Lovoo ist eine besonders perfide Form des digitalen Identitätsmissbrauchs. Er tritt auf, wenn Täter personenbezogene Daten oder Fotos Dritter auf der Dating-Plattform Lovoo missbrauchen, um gefälschte Profile zu erstellen oder Kontaktaufnahmen zu erschleichen. Dabei geht es nicht nur um verletzte Privatsphäre, sondern um erhebliche rechtliche Risiken – bis hin zu Betrugshandlungen unter fremdem Namen. Nach Definition des Bundeskriminalamts liegt Identitätsdiebstahl vor, wenn personenbezogene Daten unbefugt erlangt und zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen, insbesondere aus dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

In sozialen Netzwerken und Dating-Apps wie Lovoo ist Identitätsklau besonders häufig, weil Nutzer dort freiwillig persönliche Informationen preisgeben. Fotos, Vorname, Alter oder Wohnort sind für Täter leicht zu kopieren. Mit diesen Daten lassen sich glaubhafte Fake-Profile erstellen, über die wiederum andere Personen manipuliert oder finanziell geschädigt werden können. In manchen Fällen werden unter gestohlener Identität sogar Liebesbetrugsdelikte (sogenannte „Romance Scams“) begangen, die nicht nur emotionale, sondern auch wirtschaftliche Folgen haben.

Rechtliche Einordnung des Identitätsdiebstahls bei Lovoo

Im deutschen Strafrecht existiert kein eigener Tatbestand „Identitätsdiebstahl“. Dennoch können mehrere Normen greifen. Besonders relevant sind:

  • § 263a StGB – Computerbetrug: Erfasst Manipulationen elektronischer Systeme zur Erlangung eines Vermögensvorteils. Wird ein fremdes Profil genutzt, um Geld oder Leistungen zu erschleichen, ist dieser Tatbestand erfüllt.

  • § 238 StGB – Nachstellung: Wenn gestohlene Identitäten zur Belästigung oder Überwachung des Opfers dienen.

  • § 185 ff. StGB – Beleidigung und üble Nachrede: Greifen, wenn Täter den guten Ruf des Opfers beschädigen.

  • § 22 KunstUrhG – Recht am eigenen Bild: Verbot der Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung.

  • Art. 6 und Art. 17 DSGVO: regeln die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).

Zivilrechtlich kann der Betroffene Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB (Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) sowie aus Art. 82 DSGVO (Schadensersatz bei Datenschutzverstößen) geltend machen. Wird ein falsches Profil trotz Löschungsantrags nicht entfernt, haftet auch der Plattformbetreiber – in diesem Fall Lovoo – unter Umständen als Mitstörer.

Die Rolle von Lovoo und die Haftung der Plattform

Lovoo ist als Anbieter einer Online-Dating-Plattform gemäß Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und Art. 5 ff. DSGVO verpflichtet, personenbezogene Daten nur rechtmäßig zu verarbeiten und vor Missbrauch zu schützen. Sobald ein Nutzer meldet, dass ein Profil mit seinen Daten erstellt wurde, muss der Betreiber unverzüglich prüfen, ob ein rechtswidriger Identitätsmissbrauch vorliegt.

Die Haftung des Plattformbetreibers richtet sich nach den Grundsätzen des § 10 Telemediengesetz (TMG) in Verbindung mit Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG (E-Commerce-Richtlinie). Danach haftet Lovoo nicht für fremde Inhalte, solange keine positive Kenntnis von der Rechtsverletzung besteht. Erhält der Betreiber aber eine konkrete Meldung, muss er tätig werden. Unterlässt Lovoo die Löschung oder Sperrung des Fake-Profils, kann der Betroffene den Anbieter auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Diese Rechtsauffassung wurde etwa durch den BGH, Urteil v. 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 bestätigt, wonach Plattformen nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte handeln müssen.

Wie Täter an persönliche Daten gelangen

Die Täter nutzen verschiedene Methoden des Social Engineering und des Phishings, um an Daten zu gelangen. Oft werden Fotos aus sozialen Netzwerken kopiert, Passwörter durch Datenlecks offengelegt oder über infizierte Endgeräte ausgespäht. Bei Dating-Apps ist auch das sogenannte Scraping verbreitet – automatisiertes Auslesen öffentlich zugänglicher Profile.

Ein weiteres Risiko besteht, wenn sich Angreifer über kompromittierte E-Mail-Adressen Zugang zu Lovoo-Konten verschaffen. Wird das Passwort mehrfach verwendet, kann es über Datenbanken im Darknet wieder auftauchen. Besonders gefährdet sind Nutzer ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung, da Angreifer dann allein mit E-Mail und Passwort Zugriff erhalten.

Rechtlich liegt hier ein unbefugtes Ausspähen von Daten nach § 202a StGB sowie ein Verstoß gegen § 303a StGB (Datenveränderung) vor. Der unbefugte Zugriff auf Konten kann zudem zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz begründen, insbesondere wenn die Plattform Sicherheitslücken nicht ausreichend schützt.

Datenschutzrechtliche Bewertung gemäß DSGVO

Die DSGVO verpflichtet Plattformbetreiber, personenbezogene Daten nur mit Einwilligung oder auf rechtmäßiger Grundlage zu verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Wird ein Profil unter falschem Namen erstellt, liegt keine Einwilligung des Betroffenen vor, sodass die gesamte Verarbeitung unrechtmäßig ist. Nach Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO besteht dann ein Anspruch auf Löschung, da die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Zudem hat der Betroffene nach Art. 15 DSGVO ein umfassendes Auskunftsrecht, um zu erfahren, welche Daten verarbeitet und an Dritte weitergegeben wurden. Sollte Lovoo diese Auskunft verweigern oder verzögern, kann sich der Nutzer an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden – in Deutschland meist das Landesamt für Datenschutzaufsicht des jeweiligen Bundeslands.

Wird der Betroffene durch den Identitätsmissbrauch in seinen Rechten verletzt, steht ihm gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz zu. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 04.05.2023, C-300/21) ist dafür kein erheblicher Schaden erforderlich; bereits eine nachweisbare emotionale Beeinträchtigung genügt.

Anzeige und strafrechtliche Verfolgung

Opfer sollten den Identitätsdiebstahl bei Lovoo unverzüglich der Polizei melden. Die Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Landesportale gestellt werden. Juristisch wichtig ist, möglichst viele Beweise zu sichern: Screenshots der Fake-Profile, Nachrichtenverläufe, URLs sowie Zeitstempel. Diese Dokumentation erleichtert die Ermittlungen und belegt, dass tatsächlich eine fremde Identität verwendet wurde.

In der Anzeige sollte auf mögliche Verstöße gegen § 263a StGB (Computerbetrug), § 202a StGB (Ausspähen von Daten), § 238 StGB (Nachstellung) und ggf. § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) hingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Da viele Täter aus dem Ausland agieren, kommt auch eine Zusammenarbeit über Europol oder Interpol in Betracht.

Betroffene haben das Recht, sich als Nebenkläger (§ 395 StPO) dem Strafverfahren anzuschließen. Dadurch können sie aktiv an der Beweisaufnahme teilnehmen und im Rahmen des Strafprozesses auch zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld, Löschung, Unterlassung) geltend machen.

Zivilrechtliche Ansprüche gegen Täter und Plattform

Neben der strafrechtlichen Verfolgung stehen dem Opfer zivilrechtliche Wege offen. Primär kann der Betroffene verlangen, dass das gefälschte Profil gelöscht und weitere Veröffentlichungen unterlassen werden. Grundlage ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG. Darüber hinaus kann bei emotionaler Belastung oder Rufschädigung ein Schmerzensgeld beansprucht werden, wie der BGH (Urt. v. 23.06.2009, VI ZR 196/08) entschieden hat.

Gegen Lovoo selbst kann der Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend gemacht werden, falls die Plattform trotz Meldung untätig bleibt. Der Anspruch auf Unterlassung richtet sich nach den Grundsätzen der Störerhaftung, wie sie der BGH (Urt. v. 11.03.2004, I ZR 304/01 – Internetversteigerung I) entwickelt hat. Danach haftet ein Diensteanbieter, der nach Kenntnis von Rechtsverletzungen keine Abhilfe schafft, als Mitstörer.

Finanzielle und wirtschaftliche Folgen

Ein Identitätsdiebstahl kann weit über den reinen Profilmissbrauch hinausgehen. Täter nutzen gestohlene Daten häufig, um unter fremdem Namen Verträge abzuschließen oder Finanztransaktionen vorzunehmen. Dadurch drohen negative SCHUFA-Einträge, falsche Bonitätsbewertungen oder gar Inkassoverfahren. Wird die Identität des Opfers für Online-Bestellungen oder Handyverträge verwendet, entstehen zivilrechtliche Pflichten, obwohl der Betroffene nie einen Vertrag abgeschlossen hat.

Rechtlich besteht kein wirksamer Vertrag, da gemäß § 116 BGB keine übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen. Dennoch müssen Opfer aktiv gegen unberechtigte Forderungen vorgehen, etwa durch Anfechtung (§ 119 BGB) oder Feststellungsklage (§ 256 ZPO). Wird ein falscher SCHUFA-Eintrag gemeldet, besteht nach Art. 16 DSGVO ein Anspruch auf Berichtigung und nach Art. 17 DSGVO auf Löschung.

Finanzinstitute und Auskunfteien sind verpflichtet, fehlerhafte Daten umgehend zu korrigieren. Bei Verzögerungen kann auch hier ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO geltend gemacht werden. Betroffene sollten außerdem ihre Bank über den Identitätsdiebstahl informieren, um unautorisierte Überweisungen gemäß § 675u BGB rückgängig machen zu lassen.

Psychologische Folgen und immaterielle Schäden

Ein Identitätsdiebstahl bei Lovoo ist nicht nur ein technisches, sondern auch ein psychologisches Trauma. Betroffene erleben Scham, Kontrollverlust und Angst vor sozialer Bloßstellung. Besonders gravierend ist dies, wenn Täter intime Gespräche führen oder kompromittierende Inhalte unter falschem Namen verbreiten. Juristisch sind solche Beeinträchtigungen als immaterielle Schäden im Sinne des Art. 82 DSGVO anzusehen. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass bereits emotionale Belastungen oder Angstgefühle einen ersatzfähigen Schaden darstellen (EuGH, Urt. v. 04.05.2023, C-300/21).

Betroffene können neben dem materiellen Ausgleich auch Schmerzensgeld verlangen. Die Höhe orientiert sich an der Schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Dauer des Missbrauchs. Deutsche Gerichte erkennen zunehmend die psychische Dimension des digitalen Identitätsmissbrauchs an, etwa LG Berlin, Urt. v. 16.02.2021 – 27 O 4/21, wo eine Entschädigung für reputationsschädigende Profilfälschungen zugesprochen wurde. Die rechtliche Grundlage bildet dabei die Kombination aus § 823 Abs. 1 BGB und Art. 82 DSGVO, ergänzt durch § 253 Abs. 2 BGB.

Internationale Täterstrukturen und Zuständigkeitsfragen

Lovoo-Nutzer interagieren weltweit, und Täter operieren oft aus dem Ausland. Das führt zu komplexen Zuständigkeitsfragen. Nach § 3 StGB gilt deutsches Strafrecht, wenn die Tat im Inland begangen oder der Erfolg hier eingetreten ist. Wird also ein deutsches Opfer über Lovoo geschädigt, ist die deutsche Strafverfolgung zuständig, selbst wenn der Täter im Ausland sitzt.

Im Bereich der Cyberkriminalität kooperieren die Ermittlungsbehörden über Europol und Eurojust. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2013/40/EU über Angriffe auf Informationssysteme. Diese verpflichtet Mitgliedstaaten zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung bei Identitäts- und Datenmissbrauch. Für Lovoo als deutsches Unternehmen gilt zusätzlich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das die Pflicht zur Entfernung rechtswidriger Inhalte innerhalb kurzer Fristen vorsieht.

Zivilrechtliche Ansprüche können gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO (Brüssel-Ia-Verordnung) auch in Deutschland geltend gemacht werden, wenn der Schaden hier eingetreten ist. Das erleichtert Opfern den Rechtsweg erheblich, da sie Klagen im eigenen Land führen können, selbst wenn der Täter im Ausland sitzt.

Technische Ermittlungen und digitale Forensik

Die Aufklärung eines Identitätsdiebstahls bei Lovoo erfordert oft digitale Spurensicherung. Ermittlungsbehörden nutzen IT-Forensik, um IP-Adressen, Login-Zeiten und Gerätedaten zu analysieren. Plattformbetreiber sind verpflichtet, solche Daten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nach § 100g StPO bereitzustellen.

Auch private Forensiker können hinzugezogen werden, um Beweise zu sichern. Besonders relevant ist dabei die Sicherung von Hashwerten (digitale Fingerabdrücke) der gestohlenen Bilder oder Nachrichten, um deren Authentizität zu belegen. Diese Daten sind im Prozessverlauf als Beweismittel nach § 371 ZPO verwertbar, sofern sie manipulationssicher gespeichert wurden.

Für Betroffene empfiehlt sich die Nutzung spezialisierter IT-Dienstleister oder Rechtsanwälte, die mit der digitalen Spurensicherung vertraut sind. Dadurch steigen die Chancen, Täter zu identifizieren und Beweise gerichtsfest zu sichern.

Prävention und technische Schutzmaßnahmen

Der effektivste Schutz vor Identitätsdiebstahl bei Lovoo beginnt mit präventivem Verhalten. Nutzer sollten keine sensiblen Informationen öffentlich teilen, Fotos nur eingeschränkt sichtbar machen und die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) aktivieren. Auch starke Passwörter, regelmäßige Passwortänderungen und die Nutzung unterschiedlicher Zugangsdaten für jede Plattform sind elementar.

Rechtlich betrachtet kann fahrlässiges Verhalten die Haftung des Betroffenen mindern, wenn er durch grobe Sorglosigkeit den Missbrauch erleichtert hat (§ 254 BGB – Mitverschulden). Gleichzeitig dürfen Plattformen die Verantwortung nicht auf Nutzer abwälzen; sie sind verpflichtet, technische Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO umzusetzen. Dazu zählen Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Schutz vor automatisiertem Scraping.

Werden Sicherheitslücken bekannt, muss Lovoo diese als Datenpanne nach Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde melden. Unterlässt das Unternehmen dies, drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes gemäß Art. 83 Abs. 5 DSGVO.

Versicherungen und Rechtsschutz

Viele Rechtsschutz- und Cyber-Versicherungen bieten heute Deckung für Identitätsmissbrauch. Diese übernehmen Kosten für anwaltliche Beratung, die Wiederherstellung digitaler Identitäten und Schadensersatzforderungen. Wichtig ist, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, da nicht alle Policen „Online-Identitätsmissbrauch“ explizit erfassen.

Eine typische Cyber-Versicherung deckt laut Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung und Krisenkommunikation. Der Verbraucher hat nach § 1 VVG Anspruch auf transparente Informationen und kann sich bei Streitigkeiten an den Versicherungsombudsmann wenden.

Rechtsschutzversicherungen schließen häufig den Bereich „Internet-Rechtsschutz“ ein, der die Kosten für Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Strafverteidigung übernimmt. Betroffene sollten prüfen, ob ihr Vertrag Cyberkriminalität und Datenschutzverstöße umfasst. Andernfalls kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein.

Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Aspekte

Ein Identitätsdiebstahl kann auch arbeits- oder sozialrechtliche Folgen haben. Wird etwa ein gefälschtes Profil eines Beschäftigten verbreitet, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, den guten Ruf des Mitarbeiters wiederherzustellen. Nach § 241 Abs. 2 BGB schuldet der Arbeitgeber Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsrechte seiner Angestellten.

Sozialrechtlich kann Identitätsmissbrauch zu Problemen bei Behörden führen, wenn etwa Leistungen unter falschem Namen beantragt werden. Hier greifen § 60 SGB I (Mitwirkungspflichten) und § 63 SGB I (Folgen fehlender Mitwirkung). Betroffene sollten solche Vorfälle umgehend der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Deutschen Rentenversicherung melden, um Sperrungen oder Rückforderungen zu vermeiden.

In Fällen, in denen Täter persönliche Sozialdaten verwenden, kommt zudem ein Verstoß gegen § 35 SGB I und Art. 9 DSGVO in Betracht, da Gesundheits- oder Beschäftigungsdaten besonders sensibel sind.

Zivilprozessuale Möglichkeiten und einstweiliger Rechtsschutz

Wird Lovoo trotz Meldung nicht tätig, können Opfer den Rechtsweg beschreiten. Ein wirksames Instrument ist die einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff. ZPO, mit der die sofortige Löschung oder Sperrung eines Fake-Profils erwirkt werden kann. Voraussetzung ist ein Verfügungsgrund (Eilbedürftigkeit) und ein Verfügungsanspruch (Rechtsverletzung).

Daneben kann eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO sinnvoll sein, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Verwendung der Identität rechtswidrig war. Diese Klärung erleichtert spätere Schadensersatzforderungen. Im Fall von Verleumdung oder Rufschädigung kann auch eine Unterlassungsklage nach § 1004 BGB analog erhoben werden.

Für die Kostenübernahme kommt, sofern vorhanden, eine Rechtsschutzversicherung in Betracht. Zudem können Betroffene Prozesskostenhilfe beantragen, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen des § 115 ZPO erfüllt sind.

Schadensersatz und Löschungspflichten

Sobald der Identitätsdiebstahl nachgewiesen ist, besteht ein Anspruch auf Löschung der unrechtmäßig verarbeiteten Daten (Art. 17 DSGVO) und auf Schadensersatz (Art. 82 DSGVO). Der Schadensersatz umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, etwa den Aufwand zur Wiederherstellung der Reputation oder psychische Belastungen.

Die Höhe des Schadensersatzes wird individuell bemessen. In vergleichbaren Fällen sprach das AG Bonn (Urt. v. 01.07.2022 – 118 C 159/21) einer Betroffenen 2 500 Euro zu, weil ihre Daten ohne Einwilligung auf einer Online-Plattform veröffentlicht wurden. Lovoo kann als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO haften, wenn interne Prüfprozesse mangelhaft sind oder Löschanträge verzögert bearbeitet werden.

Betroffene sollten den Löschungsantrag schriftlich stellen und eine Frist von 14 Tagen setzen. Bleibt eine Reaktion aus, kann Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde erhoben werden (Art. 77 DSGVO).

Rolle der Polizei und Staatsanwaltschaft

Die Strafverfolgung hängt wesentlich von der Beweissicherung ab. Die Polizei dokumentiert Anzeigen, leitet Ermittlungen ein und arbeitet eng mit den Plattformbetreibern zusammen. Nach § 161 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, alle für die Aufklärung relevanten Maßnahmen zu ergreifen.

In Fällen mit internationalem Bezug erfolgt die Zusammenarbeit über das BKA und Europol. Das Verfahren kann sich jedoch über Monate hinziehen, da Auskunftsersuchen an ausländische Behörden gestellt werden müssen. Opfer sollten regelmäßig den Stand des Verfahrens erfragen und können sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wird der Täter ermittelt, kann das Gericht neben Freiheitsstrafe auch die Einziehung von Tatmitteln nach § 74 StGB und die Löschung der Daten nach § 101 UrhG analog anordnen. Diese Kombination schützt Betroffene nachhaltig.

Jugendliche und Senioren als Risikogruppen

Jugendliche und Senioren sind besonders gefährdet. Jugendliche teilen oft unbedacht persönliche Fotos, während ältere Menschen Phishing-Nachrichten oder gefälschte Profile schwerer erkennen. Nach § 828 BGB haften Minderjährige nur eingeschränkt, wodurch die Rechtsdurchsetzung gegen jugendliche Täter erschwert ist.

Eltern können dennoch verpflichtet sein, Aufsichtspflichten wahrzunehmen (§ 832 BGB) und haften bei Vernachlässigung. Senioren sollten technische Unterstützung erhalten, etwa durch Angehörige oder Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Diese bieten Schulungen zu Passwortschutz und Erkennung betrügerischer Profile an.

Juristisch wichtig: Auch minderjährige Opfer haben vollen Anspruch auf Schadensersatz und Löschung ihrer Daten. Plattformen müssen in solchen Fällen besonders sensibel reagieren, da die DSGVO in Art. 8 den Schutz von Kindern bei Online-Diensten ausdrücklich betont.

Präzedenzfälle und Gerichtsentscheidungen

Die deutsche Rechtsprechung hat in den letzten Jahren Maßstäbe zum Identitätsdiebstahl gesetzt. Besonders relevant sind:

  • BGH, Urt. v. 23.06.2009 – VI ZR 196/08: Bestätigung des Schmerzensgeldanspruchs bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet.

  • OLG Hamm, Urt. v. 03.08.2017 – 4 U 59/17: Betreiber haftet bei Untätigkeit nach Hinweis auf rechtswidrige Inhalte.

  • EuGH, Urt. v. 04.05.2023 – C-300/21: Immaterieller Schaden nach DSGVO auch ohne materielle Beeinträchtigung ersatzfähig.

  • LG Berlin, Urt. v. 16.02.2021 – 27 O 4/21: Fake-Profile auf Dating-Plattformen stellen erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.

Diese Urteile zeigen: Identitätsdiebstahl im digitalen Raum wird zunehmend ernst genommen und kann erhebliche finanzielle Folgen für Plattformen haben.

Gesellschaftliche und rechtspolitische Dimension

Der Identitätsdiebstahl bei Lovoo ist Teil einer größeren Entwicklung hin zu massenhaftem Online-Identitätsmissbrauch. Der Gesetzgeber reagiert mit Initiativen wie der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555, die Sicherheitsstandards für digitale Dienste europaweit verschärft. Auch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) soll die Haftung und Transparenzpflichten von Plattformen modernisieren.

Für Nutzer bedeutet das mehr Rechte, aber auch mehr Eigenverantwortung. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Aufbau digitaler Resilienz sind zentrale Elemente künftiger Cybersicherheitsstrategien. Prävention, Rechtsdurchsetzung und internationale Kooperation müssen enger verzahnt werden, um Identitätsklau wirksam einzudämmen.

Fazit: Juristische, technische und emotionale Selbstverteidigung

Identitätsdiebstahl bei Lovoo ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine komplexe Verletzung der informationellen Selbstbestimmung. Betroffene stehen gleichzeitig vor rechtlichen, finanziellen und psychischen Herausforderungen. Die gute Nachricht: Das deutsche und europäische Recht bieten klare Instrumente, um sich zu wehren.

Wer schnell reagiert, Beweise sichert und rechtlich fundiert vorgeht, kann die Folgen begrenzen und häufig auch Schadensersatz erlangen. Plattformen wie Lovoo stehen in der Pflicht, Missbrauch konsequent zu verhindern und gemeldete Fake-Profile sofort zu löschen.

Damit Opfer ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, sollten sie juristische Unterstützung und technische Hilfe kombinieren. Prävention, Transparenz und konsequente Rechtsdurchsetzung bleiben die Schlüssel zu digitaler Sicherheit und persönlicher Integrität.

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FAQ – Identitätsdiebstahl bei Lovoo

1. Was genau ist Identitätsdiebstahl bei Lovoo?

Beim Identitätsdiebstahl bei Lovoo werden persönliche Daten, Bilder oder Kontoinformationen einer realen Person unbefugt verwendet, um ein gefälschtes Profil auf der Dating-Plattform zu erstellen oder andere Nutzer zu täuschen. Juristisch liegt ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO vor, da keine rechtmäßige Einwilligung in die Datenverarbeitung besteht. Gleichzeitig ist der Tatbestand der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG erfüllt. Wird das gefälschte Profil zur Täuschung über Identität und Absichten eingesetzt, kann zudem § 263a StGB (Computerbetrug) greifen. Opfer haben Anspruch auf Löschung des falschen Profils (Art. 17 DSGVO) und auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn ihnen ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.


2. Wie erkenne ich, dass meine Identität auf Lovoo missbraucht wird?

Ein Identitätsmissbrauch zeigt sich häufig durch verdächtige Nachrichten, unerwartete Kontaktanfragen oder Hinweise Dritter auf ein Profil mit Ihrem Foto oder Namen. Opfer sollten umgehend prüfen, ob auf Lovoo Doppelprofile existieren. Dabei helfen Screenshots, Profil-URLs und Suchfunktionen. Es empfiehlt sich, auch Bildsuchmaschinen wie Google Images oder TinEye zu verwenden, um Kopien eigener Fotos zu finden. Juristisch ist es wichtig, Beweise frühzeitig zu sichern, da diese Grundlage für eine Strafanzeige nach § 158 StPO und zivilrechtliche Ansprüche bilden. Wenn Sie Nachrichten erhalten, die Sie nie verschickt haben, kann bereits eine strafbare Fälschung von Beweismitteln gemäß § 269 StGB vorliegen. Dokumentation ist entscheidend, um die Rechtsverletzung nachzuweisen und spätere Löschungsansprüche zu untermauern.


3. Welche Straftatbestände greifen bei Identitätsdiebstahl auf Lovoo?

Der Identitätsdiebstahl bei Lovoo erfüllt häufig mehrere Strafvorschriften. Zentral ist § 263a StGB – Computerbetrug, wenn der Täter durch falsche Identität Vermögensvorteile erzielt. Ebenfalls relevant sind § 202a StGB (Ausspähen von Daten), § 238 StGB (Nachstellung) und § 185 ff. StGB (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede). Wird ein fremdes Bild veröffentlicht, greift § 22 KunstUrhG, der das Recht am eigenen Bild schützt. Erfolgt die Nutzung systematisch oder in großem Umfang, kann zudem § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) relevant werden. Im digitalen Kontext ist auch die Richtlinie 2013/40/EU über Angriffe auf Informationssysteme einschlägig, welche Cybercrime europaweit unter Strafe stellt. Opfer können zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB und Art. 82 DSGVO geltend machen.


4. Wie kann ich bei der Polizei Anzeige erstatten?

Eine Strafanzeige wegen Identitätsdiebstahls kann bei jeder Polizeidienststelle oder online über das jeweilige Landesportal eingereicht werden. Wichtig ist eine vollständige Beweissammlung: Screenshots der gefälschten Profile, Nachrichtenverläufe, Zeitstempel und URLs. Diese dienen als Nachweis der Tat und ermöglichen Ermittlungen nach § 263a StGB (Computerbetrug) oder § 202a StGB (Ausspähen von Daten). Opfer sollten den Verdacht eines Missbrauchs ihrer Daten ausdrücklich benennen und darauf hinweisen, dass Lovoo als Plattformbetreiber informiert wurde. Nach Eingang der Anzeige leitet die Polizei das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter (§ 163 StPO). Bei erheblichen Schäden oder internationalem Bezug kann über Europol oder Interpol ermittelt werden. Eine anwaltliche Begleitung erleichtert die Beweissicherung und Wahrung Ihrer Rechte als Nebenkläger (§ 395 StPO).


5. Welche Rechte habe ich nach der DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt umfassende Rechte bei Identitätsmissbrauch. Sie können nach Art. 15 DSGVO Auskunft verlangen, welche Daten Lovoo über Sie verarbeitet, und nach Art. 17 DSGVO die sofortige Löschung unrechtmäßig gespeicherter Informationen fordern. Zusätzlich steht Ihnen nach Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz zu, auch für seelische Belastungen oder Rufschädigung. Wird die Löschung verweigert, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsicht einlegen (Art. 77 DSGVO). Nach Art. 18 DSGVO dürfen Sie zudem eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen, bis die Rechtmäßigkeit geprüft wurde. Diese Rechte gelten unmittelbar und verpflichten Lovoo zu zeitnaher Reaktion. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).


6. Muss Lovoo falsche Profile sofort löschen?

Ja. Wenn eine betroffene Person meldet, dass ihre Identität unrechtmäßig verwendet wird, ist Lovoo verpflichtet, die Daten unverzüglich zu entfernen. Die rechtliche Grundlage findet sich in Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO, wonach personenbezogene Daten zu löschen sind, wenn sie unrechtmäßig verarbeitet wurden. Erfolgt keine Reaktion, haftet Lovoo als sogenannter Mitstörer gemäß § 1004 BGB analog. Der BGH (Urt. v. 25.10.2011 – VI ZR 93/10) bestätigte, dass Plattformen nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte aktiv werden müssen. Wird der Löschungsantrag ignoriert, kann zudem ein Verstoß gegen Art. 6 DSGVO (fehlende Rechtsgrundlage) und Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO (Grundsatz der Rechtmäßigkeit) vorliegen. In solchen Fällen drohen erhebliche Schadensersatzforderungen.


7. Was tun bei finanziellen Schäden oder falschen Verträgen?

Wenn unter Ihrem Namen Verträge geschlossen oder Zahlungen veranlasst wurden, besteht kein wirksamer Vertrag. Nach § 116 BGB fehlt es an einer echten Willenserklärung. Opfer sollten umgehend schriftlich widersprechen, die Bank informieren und Anzeige erstatten. Bei unautorisierten Überweisungen haftet die Bank grundsätzlich nach § 675u BGB, sofern kein grobes Verschulden des Kunden vorliegt. Falsche SCHUFA-Einträge müssen berichtigt werden (Art. 16 DSGVO) oder können gelöscht werden (Art. 17 DSGVO). Die SCHUFA ist verpflichtet, auf Nachweise schnell zu reagieren. In gravierenden Fällen kann ein Feststellungsurteil nach § 256 ZPO beantragt werden, um die Rechtswidrigkeit der Forderung gerichtlich festzustellen. Für entstandene Schäden greift zusätzlich Art. 82 DSGVO.


8. Wie kann ich meine Daten auf Lovoo schützen?

Datenschutz beginnt mit Eigenverantwortung. Verwenden Sie für Lovoo ein starkes, einzigartiges Passwort und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Achten Sie darauf, keine privaten Kontaktdaten oder Fotos mit Ortsbezug zu veröffentlichen. Die Plattform ist verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO zu implementieren, darunter Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und regelmäßige Sicherheitsprüfungen. Bei Verdacht auf Datenpannen muss Lovoo diese binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde melden (Art. 33 DSGVO). Nutzer können ihre Privatsphäre-Einstellungen regelmäßig prüfen und einschränken. Zusätzlichen Schutz bieten Passwortmanager und Warnsysteme wie „Have I Been Pwned“, die auf Datenlecks hinweisen. Ein bewusster Umgang mit persönlichen Informationen ist die beste Prävention gegen Identitätsmissbrauch.


9. Wann haftet Lovoo als Plattformbetreiber?

Lovoo haftet grundsätzlich nur, wenn die Plattform nach Kenntnis einer Rechtsverletzung untätig bleibt. Nach § 10 TMG und Art. 14 E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG besteht eine Haftungsprivilegierung für fremde Inhalte. Sobald Lovoo jedoch konkrete Kenntnis von einem Fake-Profil hat, entsteht eine Pflicht zur Entfernung. Unterbleibt diese, haftet Lovoo als Mitstörer gemäß § 1004 BGB analog, bestätigt durch BGH, Urt. v. 11.03.2004 – I ZR 304/01. Zudem kann eine Haftung nach Art. 82 DSGVO entstehen, wenn Lovoo Datenschutzpflichten verletzt oder Sicherheitsmaßnahmen unterlässt. Nutzer sollten jede Meldung schriftlich dokumentieren, um die Kenntnis nachweisen zu können.


10. Welche Rolle spielt die SCHUFA bei Identitätsdiebstahl?

Täter nutzen gestohlene Identitäten, um unter fremdem Namen Verträge zu schließen. Folge sind fehlerhafte oder negative SCHUFA-Einträge, die Bonität und Kreditwürdigkeit beeinträchtigen. Betroffene haben ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO) solcher Daten. Nach Art. 15 DSGVO steht ihnen zudem jährlich eine kostenfreie Auskunft zu. Wird ein Eintrag trotz Nachweis des Missbrauchs nicht entfernt, kann Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verlangt werden. SCHUFA und Auskunfteien sind verpflichtet, Beschwerden unverzüglich zu prüfen. Ratsam ist die Einreichung einer eidesstattlichen Erklärung, um die eigene Unschuld zu dokumentieren.


11. Was ist der Unterschied zwischen Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch?

Beim Identitätsdiebstahl werden persönliche Daten unrechtmäßig erlangt, etwa durch Phishing, Datenlecks oder Social Engineering. Der Identitätsmissbrauch beschreibt die anschließende Verwendung dieser Daten – beispielsweise das Erstellen eines Lovoo-Profils unter fremdem Namen. Erst der Missbrauch führt zu straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Beide Phasen verletzen jedoch Datenschutzrecht (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 Abs. 1 BGB). Während der Diebstahl oft technische Ermittlungen erfordert, sind beim Missbrauch Beweise wie Screenshots entscheidend, um Löschungsansprüche und Schadensersatzforderungen geltend zu machen.


12. Welche Ansprüche habe ich auf Schadensersatz?

Betroffene können nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen, wenn eine unrechtmäßige Datenverarbeitung vorliegt. Der Anspruch umfasst sowohl materielle Schäden (Kosten, Verdienstausfall) als auch immaterielle Schäden (Rufschädigung, psychische Belastung). Nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG besteht zudem Anspruch auf Ersatz für Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Der EuGH (Urt. v. 04.05.2023 – C-300/21) stellte klar, dass auch immaterielle Beeinträchtigungen entschädigt werden müssen. Die Höhe hängt von der Schwere des Eingriffs ab; Gerichte haben bereits Beträge zwischen 1 000 und 5 000 € zugesprochen.


13. Welche Versicherungen helfen bei Identitätsdiebstahl?

Eine Cyber-Versicherung deckt in der Regel Kosten für Anwälte, Datenwiederherstellung, IT-Forensik und Krisenkommunikation. Die Police sollte ausdrücklich „Identitätsmissbrauch“ einschließen. Ergänzend übernimmt eine Rechtsschutzversicherung häufig die Prozesskosten bei Klagen gegen Täter oder Plattformen. Nach § 1 VVG muss der Versicherer seine Leistungen transparent darstellen. Verbraucher können sich bei Streitigkeiten an den Versicherungsombudsmann wenden. Wichtig ist, Vorfälle sofort zu melden, da verspätete Anzeigen den Versicherungsschutz gefährden können. Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. unsichere Passwörter) kann der Leistungsanspruch reduziert werden (§ 81 VVG).


14. Kann ich Lovoo auf Schadensersatz verklagen?

Ja. Wird Lovoo trotz Meldung eines Fake-Profils nicht tätig, kann der Betroffene Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO und § 823 Abs. 1 BGB fordern. Zuständig ist das Amts- oder Landgericht am Wohnsitz des Opfers (§ 32 ZPO). Voraussetzung ist der Nachweis, dass Lovoo nach Kenntnis untätig blieb oder Datenschutzpflichten verletzt hat. Eine vorherige Abmahnung mit Fristsetzung ist empfehlenswert. Die Plattform haftet auch für organisatorische Versäumnisse, etwa fehlende Kontrollmechanismen gegen Fake-Profile. In besonders gravierenden Fällen kann ein immaterieller Schadensersatzanspruch bestehen.


15. Welche internationalen Regeln gelten?

Nach Art. 3 DSGVO gilt die Verordnung auch für Unternehmen außerhalb der EU, sofern sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Täter können zudem über Europol, Eurojust und das Budapester Übereinkommen über Cybercrime (2001) verfolgt werden. Die Richtlinie 2013/40/EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Cyberdelikte strafrechtlich zu verfolgen und Datenzugriffe zu ermöglichen. Zivilrechtliche Ansprüche können gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO (Brüssel-Ia-Verordnung) in Deutschland geltend gemacht werden, wenn der Schaden hier eingetreten ist – unabhängig vom Sitz des Täters oder Unternehmens.


16. Welche Bedeutung hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nach Art. 1 und 2 GG die persönliche Identität und Privatsphäre. Es umfasst insbesondere das Recht, über die eigene Darstellung zu bestimmen. Die missbräuchliche Verwendung von Fotos oder Namen auf Lovoo stellt daher eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Nach § 823 Abs. 1 BGB kann der Betroffene Unterlassung, Löschung und Schadensersatz verlangen. Der BGH (Urt. v. 23.06.2009 – VI ZR 196/08) erkannte zudem einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei schwerer Beeinträchtigung des sozialen Ansehens an. Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für digitale Plattformen und Dating-Apps.


17. Was kann ich gegen psychische Belastung tun?

Neben rechtlichen Schritten ist psychologische Unterstützung ratsam. Opfer von Identitätsdiebstahl leiden häufig unter Angst, Scham oder Vertrauensverlust. Juristisch sind solche Belastungen als immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO anerkannt. Nach § 253 Abs. 2 BGB kann bei seelischer Erschütterung Schmerzensgeld verlangt werden. Der EuGH (C-300/21) stellte klar, dass kein erheblicher Schaden erforderlich ist. Zudem bieten Verbraucherzentralen und Opferhilfestellen wie Weißer Ring e. V. kostenlose Beratung. Dokumentieren Sie emotionale Beeinträchtigungen (z. B. durch Atteste), um Ansprüche zu untermauern.


18. Wie werden Täter technisch überführt?

Die Polizei kann auf Grundlage von § 100g StPO Telekommunikationsdaten wie IP-Adressen sichern. Lovoo muss diese auf richterliche Anordnung bereitstellen. IT-Forensiker werten Metadaten, Zeitstempel und Login-Muster aus, um Täternetzwerke zu identifizieren. Auch Hashwerte von Bildern dienen der Beweissicherung. Wichtig: Opfer sollten Screenshots und Original-URLs sichern, um Beweise nach § 371 ZPO verwertbar zu machen. Bei grenzüberschreitenden Fällen erfolgt Zusammenarbeit über Europol. Je besser die Dokumentation, desto größer die Erfolgschance einer Täterermittlung.


19. Welche Risiken bestehen für Jugendliche und Senioren?

Jugendliche und Senioren gelten als besonders schutzbedürftig. Minderjährige haften nach § 828 BGB nur eingeschränkt; Eltern müssen Aufsichtspflichten gemäß § 832 BGB erfüllen. Senioren sind oft Opfer von Phishing und Social Engineering. Plattformen müssen den Schutz Minderjähriger nach Art. 8 DSGVO gewährleisten, insbesondere durch Alterskontrollen. Für ältere Menschen bieten Verbraucherzentralen und Polizeiberatungsstellen Schulungen zur sicheren Online-Kommunikation. Wird ein Minderjähriger Opfer, haftet Lovoo besonders streng, da die Verarbeitung ohne Einwilligung der Eltern unrechtmäßig ist.


20. Wie kann ich mich langfristig schützen?

Langfristiger Schutz erfordert technische, rechtliche und organisatorische Maßnahmen. Verwenden Sie stets einzigartige Passwörter, aktivieren Sie 2FA, und reagieren Sie sofort auf Sicherheitswarnungen. Melden Sie verdächtige Profile und lassen Sie unrechtmäßige Inhalte löschen. Rechtlich schützt Sie Art. 32 DSGVO, der Plattformen zu Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Bei Datenpannen steht Ihnen nach Art. 34 DSGVO ein Benachrichtigungsrecht zu. Ergänzend sollten Sie regelmäßig Datenschutz-Einstellungen überprüfen, sich in Cybersicherheit fortbilden und bei Verdacht frühzeitig rechtliche Schritte einleiten. Prävention bleibt der wirksamste Schutz gegen Identitätsmissbrauch auf Lovoo.