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Identitätsdiebstahl bei Amazon – Rechte, Anzeige & Schutz

Identitätsdiebstahl bei Amazon – rechtliche Ausgangslage

Identitätsdiebstahl bei Amazon ist eine der häufigsten Erscheinungsformen des Online-Identitätsmissbrauchs. Täter nutzen gestohlene Daten, um Waren auf fremde Kosten zu bestellen, Verkäuferkonten zu kapern oder über gehackte Zahlungsarten unautorisierte Käufe durchzuführen. Betroffene sehen sich dann mit Mahnungen, Inkassoschreiben und falschen SCHUFA-Einträgen konfrontiert, obwohl sie selbst nichts bestellt haben. Strafrechtlich ist der Tatbestand klar: § 263 StGB (Betrug) greift, wenn eine Vermögensverfügung durch Täuschung erlangt wird.

Werden Ausweisdokumente oder digitale Identifikationsdaten gefälscht, kommen zusätzlich § 281 StGB (Missbrauch von Ausweispapieren) und § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) in Betracht. Zivilrechtlich gilt nach § 177 BGB, dass ein Vertrag ohne Zustimmung des Betroffenen unwirksam ist. Datenschutzrechtlich sichern Art. 16 und 17 DSGVO den Anspruch auf Berichtigung und Löschung falscher Daten, sodass unrechtmäßige Meldungen an Auskunfteien korrigiert werden müssen.

Strafrechtliche Bedeutung von Identitätsmissbrauch im Amazon-Handel

Die strafrechtliche Dimension des Identitätsdiebstahls bei Amazon ist komplex. Täter nutzen häufig Social Engineering, Phishing oder Trojaner, um Zugangsdaten zu erlangen. Dadurch kommt es nicht nur zum Betrug nach § 263 StGB, sondern auch zum Ausspähen von Daten nach § 202a StGB. Bei der Nutzung gestohlener Logins oder gefälschter Accounts liegt zudem Computerbetrug nach § 263a StGB nahe. Werden Daten im Darknet verkauft, ist § 259 StGB (Hehlerei) einschlägig. Für Betroffene ist wichtig zu verstehen, dass mehrere Straftatbestände parallel erfüllt sein können. Die Polizei ist verpflichtet, nach einer Anzeige Ermittlungen einzuleiten (§ 152 Abs. 2 StPO). Diese können sich über Ländergrenzen erstrecken, da Tätergruppen international agieren. Deshalb ist die Anzeige in Deutschland auch Grundlage für Rechtshilfeverfahren, die über Europol oder Interpol koordiniert werden.

Zivilrechtliche Ansprüche und Abwehr falscher Forderungen

Zivilrechtlich sind Opfer eines Amazon-Identitätsdiebstahls häufig mit Zahlungsaufforderungen oder Mahnbescheiden konfrontiert. Grundsätzlich gilt: Ein Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§§ 145 ff. BGB). Handelt ein Dritter unter fremdem Namen ohne Vollmacht, liegt kein wirksamer Vertrag vor (§ 177 BGB). Unternehmen oder Inkassodienstleister können daraus keine Forderungen ableiten. Opfer können durch eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO feststellen lassen, dass kein Vertragsverhältnis besteht. Bei Mahnbescheiden ist ein Widerspruch nach § 694 ZPO erforderlich, um Zwangsvollstreckung zu verhindern. Zusätzlich bestehen Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB, wenn das Persönlichkeitsrecht durch die falsche Identitätsnutzung verletzt wurde. Opfer haben damit ein robustes Instrumentarium, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Polizei und Strafanzeige bei Identitätsdiebstahl Amazon

Die Strafanzeige bei der Polizei ist der erste Schritt, um Amazon-Identitätsdiebstahl zu bekämpfen. Nach § 158 StPO reicht eine mündliche Anzeige, besser ist jedoch eine schriftliche mit allen Nachweisen. Opfer sollten Mahnungen, Inkassoschreiben, Vertragsunterlagen und SCHUFA-Auszüge beifügen. Die Polizei nimmt die Anzeige auf, sichert Beweise und leitet sie an die Staatsanwaltschaft weiter. Opfer erhalten eine Vorgangsnummer, die bei Amazon, Banken, Inkassounternehmen und Auskunfteien vorgelegt werden kann. Diese Anzeige ist entscheidend, um Löschungen nach Art. 16 und 17 DSGVO zu beantragen und zivilrechtliche Ansprüche abzusichern. Selbst wenn die Täter nicht ermittelt werden, bleibt die Anzeige für die rechtliche Verteidigung unverzichtbar.

SCHUFA und Bonität bei Identitätsdiebstahl durch Amazon

Ein zentrales Problem bei Amazon-Identitätsklau sind falsche SCHUFA-Einträge. Werden unbezahlte Forderungen an Auskunfteien gemeldet, leidet die Kreditwürdigkeit erheblich. Nach Art. 15 DSGVO können Betroffene eine kostenlose Selbstauskunft beantragen. Unrichtige Daten müssen nach Art. 16 berichtigt und nach Art. 17 gelöscht werden. Der BGH (VI ZR 505/13) hat entschieden, dass fehlerhafte SCHUFA-Einträge rechtswidrig sind und zu Schadensersatzansprüchen führen. In der Praxis verlangen Auskunfteien jedoch fast immer eine polizeiliche Anzeige als Nachweis. Daher sollten Betroffene unverzüglich Anzeige erstatten und parallel die Löschung beantragen. Wird diese verweigert, können sie vor Gericht ziehen oder eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht (Art. 77 DSGVO) einreichen.

Datenschutzrechtliche Rechte nach DSGVO

Die DSGVO stellt einen wichtigen Schutzrahmen gegen Identitätsmissbrauch bei Amazon dar. Art. 15 DSGVO gewährt Auskunftsrechte, sodass Opfer erfahren, welche Daten gespeichert und verarbeitet wurden. Art. 16 DSGVO sichert das Recht auf Berichtigung falscher Angaben, Art. 17 DSGVO das Recht auf Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten. Besonders relevant ist Art. 82 DSGVO, der Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen ermöglicht. Der EuGH (C-300/21) entschied, dass bereits der Verlust der Kontrolle über Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Damit können Opfer nicht nur Löschung verlangen, sondern auch Schadensersatz für materielle (z. B. Anwaltskosten) und immaterielle Schäden (Stress, Rufschädigung) einfordern.

Internationale Dimension von Identitätsdiebstahl bei Amazon

Da Amazon ein global agierendes Unternehmen ist, hat Identitätsdiebstahl häufig internationale Bezüge. Tätergruppen operieren grenzüberschreitend, oft mit Servern im Ausland oder über Darknet-Plattformen. Grundlage für die internationale Strafverfolgung bildet das Budapester Übereinkommen von 2001. Innerhalb der EU arbeitet Europol eng mit den nationalen Behörden zusammen, während Interpol weltweit koordiniert. Auch die DSGVO wirkt grenzüberschreitend: Nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO sind auch Unternehmen außerhalb der EU verpflichtet, europäische Datenschutzstandards einzuhalten, wenn sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Damit können Betroffene ihre Ansprüche auch gegenüber internationalen Plattformen und Händlern durchsetzen.

Psychologische Folgen und Schmerzensgeld

Identitätsdiebstahl bei Amazon verursacht nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch erhebliche psychische Belastungen. Viele Opfer berichten von Kontrollverlust, Angst vor weiteren Angriffen und erheblichem Stress durch Mahnungen oder drohende Vollstreckung. Nach § 253 Abs. 2 BGB kann Schmerzensgeld beansprucht werden, wenn das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde. Ergänzend eröffnet Art. 82 DSGVO Schadensersatz für immaterielle Schäden. Gerichte wie das LG München I (31 O 16606/20) haben Schmerzensgeld zugesprochen, wenn falsche SCHUFA-Einträge zu psychischen Belastungen führten. Opfer sollten ihre Symptome dokumentieren und ggf. ärztliche Atteste einholen, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Fazit: Identitätsdiebstahl bei Amazon erfordert konsequentes Handeln

Identitätsdiebstahl im Zusammenhang mit Amazon ist ein ernstzunehmendes Delikt, das strafrechtliche, zivilrechtliche und datenschutzrechtliche Folgen hat. Betroffene sollten unverzüglich die Polizei einschalten, Beweise sichern und Amazon sowie Zahlungsdienstleister informieren. Parallel sollten sie SCHUFA-Selbstauskünfte einholen und falsche Daten korrigieren lassen. Neben der Abwehr unberechtigter Forderungen können auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Internationale Täterstrukturen erschweren die Aufklärung, doch die konsequente Nutzung von Strafrecht, Zivilrecht und DSGVO bietet umfassenden Schutz.

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FAQ – Identitätsdiebstahl bei Amazon

1. Was bedeutet Identitätsdiebstahl bei Amazon?

Identitätsdiebstahl bei Amazon liegt vor, wenn Täter persönliche Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum oder Bankinformationen missbrauchen, um Bestellungen auszulösen oder Verkäuferkonten zu kapern. Opfer sehen sich plötzlich mit Mahnungen, falschen Rechnungen oder Inkassoschreiben konfrontiert, obwohl sie selbst nichts bestellt haben. Strafrechtlich handelt es sich in der Regel um Betrug nach § 263 StGB, oft kombiniert mit Computerbetrug (§ 263a StGB) und Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB). Werden gefälschte Ausweise verwendet, ist § 281 StGB einschlägig. Zivilrechtlich gilt nach § 177 BGB, dass ohne Zustimmung kein wirksamer Vertrag entsteht. Für Betroffene ist es daher entscheidend, schnell zu reagieren, die Polizei einzuschalten und unberechtigte Forderungen konsequent abzuwehren.


2. Warum sollte man Amazon-Identitätsdiebstahl sofort anzeigen?

Eine Anzeige ist zwingend erforderlich, um die eigenen Rechte abzusichern. Nach § 158 StPO kann die Strafanzeige mündlich oder schriftlich erstattet werden. Liegt ein Anfangsverdacht vor, muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen (§ 152 Abs. 2 StPO). Für Betroffene hat die Anzeige mehrere Vorteile: Sie dokumentiert, dass sie Opfer und nicht Täter sind; sie ist Grundlage, um bei Auskunfteien wie der SCHUFA falsche Einträge löschen zu lassen; und sie wird von Banken, Zahlungsdienstleistern und Versicherungen verlangt, bevor diese tätig werden. Selbst wenn Täter nicht ermittelt werden, dient die Anzeige als Nachweis, um zivilrechtlich gegen Inkassounternehmen oder Amazon vorzugehen.


3. Welche Unterlagen sollte man bei der Polizei einreichen?

Je vollständiger die Dokumentation, desto effektiver die Anzeige. Betroffene sollten alle Rechnungen, Mahnungen, Inkassoschreiben, Kontoauszüge mit unautorisierten Abbuchungen sowie E-Mails von Amazon mitbringen. Auch ein SCHUFA-Auszug ist hilfreich, wenn bereits falsche Einträge vorliegen. Screenshots von verdächtigen Transaktionen oder Phishing-Mails runden die Beweissammlung ab. Zwar reicht nach § 158 StPO auch eine mündliche Anzeige ohne Unterlagen, doch detaillierte Beweise beschleunigen die Ermittlungen und stärken die eigene Position in zivilrechtlichen Verfahren (§ 256 ZPO). Zudem sind sie nützlich, um Berichtigungen und Löschungen nach Art. 16 und 17 DSGVO erfolgreich zu beantragen.


4. Welche Straftatbestände greifen beim Identitätsklau über Amazon?

Beim Amazon-Identitätsdiebstahl sind mehrere Strafnormen einschlägig. Der Kern ist § 263 StGB (Betrug), da Täter Waren erschleichen oder Zahlungen auslösen. Werden digitale Systeme manipuliert, kommt § 263a StGB (Computerbetrug) hinzu. Das Fälschen von digitalen oder schriftlichen Dokumenten fällt unter § 269 StGB, während der Missbrauch von Ausweispapieren nach § 281 StGB strafbar ist. Wenn Login-Daten ausgespäht werden, greift § 202a StGB (Ausspähen von Daten). Häufig werden auch gestohlene Daten im Darknet gehandelt – hier ist § 259 StGB (Hehlerei) relevant. Diese Delikte können kumulativ erfüllt sein, was zu empfindlichen Strafen für Täter führt.


5. Welche Rechte haben Opfer nach der DSGVO?

Die DSGVO stellt ein starkes Schutzinstrument dar. Nach Art. 15 DSGVO können Betroffene Auskunft verlangen, welche Daten bei Amazon oder Dritten gespeichert sind. Art. 16 DSGVO erlaubt die Berichtigung unrichtiger Daten, Art. 17 DSGVO gewährt das Recht auf Löschung. Besonders wichtig ist Art. 82 DSGVO: Er eröffnet Schadensersatzansprüche für materielle Schäden (z. B. Kosten für Anwälte, Verdienstausfall) und immaterielle Schäden (Stress, Kontrollverlust). Der EuGH (Urteil v. 04.05.2023, C-300/21) stellte klar, dass bereits der Verlust der Kontrolle über Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Opfer sollten diese Rechte konsequent einfordern, um ihre Datenhoheit zurückzugewinnen.


6. Wie lassen sich falsche SCHUFA-Einträge löschen?

Opfer sollten sofort eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO beantragen, um falsche Einträge zu erkennen. Werden solche entdeckt, können sie die Berichtigung nach Art. 16 DSGVO oder die Löschung nach Art. 17 DSGVO verlangen. Der BGH (VI ZR 505/13) hat entschieden, dass unrichtige Einträge rechtswidrig sind und gelöscht werden müssen. In der Praxis fordern Auskunfteien jedoch oft eine polizeiliche Anzeige als Nachweis. Wird die Löschung verweigert, können Betroffene Klage einreichen oder sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Damit lassen sich Bonitätsschäden effektiv beseitigen.


7. Welche Verantwortung hat Amazon beim Identitätsdiebstahl?

Amazon ist verpflichtet, personenbezogene Daten seiner Nutzer nach den Vorgaben der DSGVO zu schützen. Nach Art. 32 DSGVO müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um unberechtigten Zugriff zu verhindern. Kommt es dennoch zu Datenpannen oder Sicherheitslücken, muss Amazon diese nach Art. 33 DSGVO den Aufsichtsbehörden melden. Werden unzureichende Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen, kann Amazon nach Art. 82 DSGVO schadensersatzpflichtig sein. Zivilrechtlich bestehen außerdem Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wurde.


8. Können Opfer Schadensersatz verlangen?

Ja, Opfer können sowohl nach § 823 Abs. 1 BGB als auch nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz geltend machen. Ersatzfähig sind materielle Schäden wie Anwalts- und Prozesskosten, Verdienstausfälle oder Gebühren für Bonitätskorrekturen. Hinzu kommen immaterielle Schäden wie Stress, Rufschädigung oder Kontrollverlust über die eigenen Daten. Der EuGH hat entschieden, dass für Schadensersatz kein Nachweis einer bestimmten Erheblichkeit erforderlich ist – bereits spürbare Beeinträchtigungen sind ersatzfähig. Damit haben Opfer starke rechtliche Möglichkeiten, sich gegen Folgen des Amazon-Identitätsdiebstahls zur Wehr zu setzen.


9. Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren (§ 152 Abs. 2 StPO), prüft Beweise und entscheidet, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Bei Amazon-Identitätsklau arbeitet sie mit Cybercrime-Einheiten zusammen und beantragt Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO). Bei internationalem Bezug kann sie Rechtshilfeersuchen nach § 91 IRG stellen. Opfer haben nach § 406d StPO Anspruch auf Informationen über den Verfahrensstand und können sich als Nebenkläger anschließen (§ 395 StPO). Damit sichern sie sich zusätzliche Rechte wie Akteneinsicht (§ 406e StPO).


10. Welche zivilrechtlichen Schritte sind möglich?

Opfer können eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO erheben, dass kein Vertragsverhältnis mit Amazon besteht. Wird ein Mahnbescheid zugestellt, sollte sofort Widerspruch nach § 694 ZPO eingelegt werden. Bei drohender Vollstreckung kann zudem eine einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff. ZPO beantragt werden. Unterlassungsansprüche lassen sich auf § 1004 BGB analog stützen, wenn falsche Identitätsnutzung andauert. Ergänzend können Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB und Art. 82 DSGVO durchgesetzt werden.


11. Können Opfer Schmerzensgeld beanspruchen?

Ja, Opfer haben Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der Identitätsdiebstahl erhebliche psychische Belastungen verursacht. § 253 Abs. 2 BGB erlaubt eine Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Art. 82 DSGVO ergänzt dies, indem er immaterielle Schäden durch Datenschutzverstöße entschädigt. Bereits Angstzustände, Rufschädigungen oder dauerhafter Stress können zu einem Anspruch führen. Das LG München I (31 O 16606/20) hat Schmerzensgeld zugesprochen, weil falsche SCHUFA-Einträge zu erheblichem Leid geführt hatten.


12. Welche Versicherungen helfen bei Identitätsdiebstahl?

Viele Rechtsschutzversicherungen enthalten Bausteine für Identitätsmissbrauch und übernehmen Anwalts- oder Gerichtskosten. Cyber-Versicherungen bieten zusätzlichen Schutz, z. B. für IT-Forensik, Datenwiederherstellung und Löschung falscher Daten. Voraussetzung für die Leistung ist fast immer eine polizeiliche Anzeige. Nach § 1 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden unverzüglich zu melden. Ohne Versicherung können Opfer Prozesskostenhilfe (§ 114 ZPO) beantragen, wenn sie zivilrechtlich gegen Amazon oder Dritte vorgehen wollen.


13. Welche Präventionsmaßnahmen sind sinnvoll?

Betroffene können sich durch starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung und aktuelle Sicherheitssoftware schützen. Phishing-Mails und verdächtige Links sollten konsequent gemieden werden. Juristisch wichtig: Wer grob fahrlässig handelt, kann bei unautorisierten Zahlungen haftbar gemacht werden (§ 675u BGB). Unternehmen wie Amazon müssen nach Art. 32 DSGVO ebenfalls angemessene Maßnahmen ergreifen, andernfalls haften sie für Datenschutzverletzungen. Prävention reduziert nicht nur Risiken, sondern stärkt auch die Rechtsposition.


14. Welche Rolle spielt IT-Forensik in Ermittlungen?

IT-Forensiker untersuchen verdächtige Zugriffe auf Amazon-Konten, analysieren IP-Adressen, Logfiles und Transaktionswege. Diese Beweise sind nach §§ 94 ff. StPO im Strafverfahren verwertbar. Sie können zeigen, dass ein Opfer keinen Zugriff hatte und Dritte verantwortlich sind. Auch Amazon selbst ist nach Art. 32 DSGVO verpflichtet, Sicherheitsvorfälle forensisch aufzuklären. IT-Forensik ist daher ein zentrales Instrument, um Täter zu überführen und rechtliche Ansprüche abzusichern.


15. Welche internationalen Regeln gelten?

Amazon agiert global, weshalb internationale Regeln eine große Rolle spielen. Grundlage ist das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität von 2001. Europol koordiniert Ermittlungen innerhalb der EU, Interpol weltweit. Nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO müssen auch außereuropäische Unternehmen EU-Datenschutzstandards einhalten, wenn sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Opfer können also auch gegenüber Händlern außerhalb Europas Rechte wie Löschung oder Schadensersatz geltend machen.


16. Welche finanziellen Folgen drohen?

Identitätsklau bei Amazon kann zu erheblichen finanziellen Schäden führen. Opfer sehen sich mit unautorisierten Abbuchungen, Mahnungen oder sogar gerichtlichen Mahnbescheiden konfrontiert. Banken sind nach § 675u BGB verpflichtet, unautorisierte Zahlungen zu erstatten. Doch Bonitätsschäden durch falsche SCHUFA-Einträge bleiben bestehen, wenn sie nicht korrigiert werden. Opfer können daher neben der Abwehr von Forderungen auch Schadensersatz nach § 823 BGB und Art. 82 DSGVO einfordern.


17. Welche Rechte bestehen gegenüber Auskunfteien?

Betroffene haben nach Art. 15 DSGVO Anspruch auf Auskunft, nach Art. 16 auf Berichtigung und nach Art. 17 auf Löschung falscher Daten. Der BGH (VI ZR 505/13) entschied, dass fehlerhafte Einträge unzulässig sind. Wird die Korrektur verweigert, können Betroffene Klage erheben oder sich an die Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist möglich, wenn falsche Einträge finanzielle oder immaterielle Schäden verursachen.


18. Welche Rolle spielt die Nebenklage im Strafverfahren?

Als Nebenkläger (§ 395 StPO) können Opfer aktiv am Strafverfahren teilnehmen. Sie haben Anspruch auf Akteneinsicht (§ 406e StPO), können Beweisanträge stellen und Rechtsmittel einlegen. Im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) lassen sich zivilrechtliche Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen. Das reduziert Aufwand und Kosten und stärkt die Position des Opfers im Prozess.


19. Welche Risiken bestehen für Jugendliche und Senioren?

Jugendliche sind durch unbedachten Umgang mit Daten in sozialen Medien besonders gefährdet, Senioren durch Telefonbetrug und Social Engineering. Beide Gruppen werden überdurchschnittlich oft Opfer von Amazon-Identitätsklau. Rechtlich genießen sie den Schutz nach § 823 BGB und Art. 82 DSGVO. Präventiv helfen Aufklärungskampagnen, technische Schutzmaßnahmen und die Unterstützung durch Angehörige.


20. Welche psychischen Folgen können entstehen?

Neben finanziellen Verlusten leiden viele Opfer unter psychischen Belastungen wie Schlafstörungen, Kontrollverlust und Angst vor weiteren Angriffen. Diese immateriellen Schäden können rechtlich relevant sein. § 253 Abs. 2 BGB eröffnet Ansprüche auf Schmerzensgeld, Art. 82 DSGVO ergänzt diese für Datenschutzverletzungen. Das LG München I (31 O 16606/20) hat Schmerzensgeld zugesprochen, wenn falsche Einträge zu erheblichem Leid führten. Opfer sollten ihre Belastungen dokumentieren, um Ansprüche glaubhaft zu machen.